Archive for the ‘Private Rentenversicherung’ Category

Nichts Genaues weiß man nicht – viele Versicherungen spielen „Katz und Maus“ bei der Frage der stillen Reserven

Sonntag, November 16th, 2008
Eigentlich war alles ganz klar, denn das Versicherungs- vertragsgesetz (VVG) regelt, dass Versicherte nicht nur Anspruch auf die Teilnahme an den so genannten stillen Reserven ihres Versicherers haben, sondern auch jährlich über die Höhe informiert werden müssen. Doch weit gefehlt, wie jetzt „Die Welt”, „Finanztest” und der Informationsdienst „Versicherungsjournal” berichten. So zeigen erste Erfahrungen, dass die Versicherer den neuen Vorgaben - vorsichtig formuliert – ausweichen. Darauf machen die Hamburger Rechtsanwälte Bluhm und Trawöger sowie das DIWVA-Institut Hamburg aufmerksam. So meint Rechtsanwalt Joachim Bluhm: „In vielen Abrechnungen taucht das Wort Bewertungsreserven überhaupt nicht auf.” Und das DIWVA-Institut Hamburg kommt zu dem Ergebnis, dass es in der Hälfte der Fälle kein zusätzliches Geld gibt. Dabei sind vom Grundsatz die Bewertungsreserven oder auch stillen Reserven eigentlich einfach zu ermitteln, handelt es sich doch um die Differenz zwischen den nach dem Niederstwertprinzip angesetzten Buchwerten und dem höheren Marktwert der Kapitalanlage, die dem Versicherungsvertrag als Kapitalanlage zugrunde liegt. Dies kann, gerade in schwierigen Börsenzeiten wie derzeit , einmal weniger sein, oder – wenn die Börse wieder anzieht – mehr. Am sichersten dürften diesbezüglich Immobilien einzuschätzen sein, von denen die Versicherer ja auch ordentlich besitzen. Doch das Problem liegt im Detail, wie der renommierte Versicherungsjournalist Michael J. Glück im „Versicherungsjournal” richtig beschreibt. Denn zum einen müssen die Differenzwerte jedes Jahr neu festgestellt werden und nach einem „verursachergerechten Verfahren” dem einzelnen Vertrag zugewiesen werden. Zum anderen können die Versicherer die Kunden zwar an den stillen Reserven beteiligen, ihnen aber andererseits die Überschüsse kürzen. Edda Castello, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Hamburg findet hierfür direkte Worte: „Der Versicherte kann überhaupt nicht nachvollziehen, ob die Angaben korrekt sind.” Im Grunde sei dabei nicht zu verstehen, warum der Gesetzgeber für einen zivilrechtlichen Anspruch gesorgt habe, den der Kunde nicht verstehen kann. Oder war wieder einmal alles nur Makulatur. Das DIWVA-Insitut Hamburg bietet über das Internet einen kostenlosen Check mit dem überprüft wird ob die Angaben der Gesellschaften plausibel sind.  Anwalt Bluhm ist da in einem ersten Schritt pragmatischer, wenn er Versicherte auffordert, sich von den Gesellschaften wenigstens die Höhe und den Grund der stillen Reserven erklären zu lassen. Und das LV-CHECK Team meint: Wieder einmal zeigt die Versicherungswirtschaft, wie einfach es ist, mit Vorgaben zu mehr Transparenz umzugehen. Es ist ein Armutszeugnis, wenn Versicherte einfache Rechte einfordern müssen. Dies wirft auch ein bezeichnendes Bild darauf, wie Versicherungen mit ihren Kunden umgehen. Jeder Kunde sollte sich daher vor Augen führen, was er von den sonstigen Versprechungen der Versicherungswirtschaft halten kann.
Kostenlose Info

 

 

 

 

 

Die Kostenstruktur der Lebensversicherung ist reine Willkür!!

Samstag, Juni 21st, 2008

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits 2004 laut ihren Kennzahlen feststellt, werden von den eingezahlten Beiträgen in den meisten Fällen über 20%, in einigen sogar über 30% für “Kosten” verwendet. Hierüber wird der Kunde in aller Regel nicht aufgeklärt.

Die Bedingungswerke der Lebensversicherungen sind völlig intransparent - hier beispielhafte Auszüge:     

1. Zitat aus Versicherungsverträgen: „Für Leistungen des Versicherers, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichen Interesse erbracht werden und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann der Versicherer die Höhe der Entgelte (Kosten) nach billigem Ermessen (§315 BGB) bestimmen.”

Aber auch eine vom Versicherungsnehmer nicht gewollte telefonische oder fernmündliche Beratung (Vertreterbesuch) kann in seinem mutmaßlichen Interesse liegen und muss demzufolge in beliebiger Höhe (die Gesellschaft legt ihre Vergütung selbst fest) bezahlt werden.     
                                                      
2. Zitat aus Versicherungsverträgen: „Falls aus anderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir Ihnen soweit nichts anderes vereinbart ist die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung stellen. Dies gilt beispielsweise bei:   
Erteilung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein, Erstellung von zusätzlichen Bescheinigungen, schriftlicher Festsetzung bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen, Beitragsverzug, Mahnkosten, Durchführung von nach diesem Vertrag von uns nicht geschuldeten Vertragsänderungen, bei Beitragskürzungen, Zinskosten.”
 
Aber wer legt fest was der Durchschnitt ist???

3. Zitat aus Versicherungsverträgen: „ Die mit dem Abschluss von Lebensversicherungen im Regelfall verbundenen Kosten, etwa für Beratung, Anforderung von Gesundheitsauskünften, Prüfung des Risikos und Ausstellung des Versicherungsscheins, werden Ihnen nicht gesondert in Rechnung gestellt. Entsprechend §65 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und §§341e und 341f HGB, sowie den dazugehörigen Rechtsvorschriften verrechnen wir (der Versicherer)einen Teil dieser Kosten nach einem aufsichtrechtlich geregelten Verfahren mit Ihren ab Versicherungsbeginn eingehenden Beiträgen, soweit diese nicht für Versicherungsleistungen vorgesehen sind.

Aber wer legt eigentlich fest, wie hoch dieser Teil der Beiträge ist ?

Deshalb die Empfehlung: Sofort raus aus unsinnigen Kapitallebens- und Privaten Rentenversicherungen!!

Aber bitte richtig! Seien Sie nicht mit dem Rückkaufswert zufrieden, dieser ist sowieso falsch berechnet! Erst im 13-15.ten Vertragsjahr beträgt der Rückkaufswert in etwa der Summe Ihrer eingezahlten Beiträge – Rendite haben Sie bis dahin noch nicht erzielt. Machen Sie den lv-check HIER! 
 

 

 

 

Wenn schon Riester, dann aber richtig !!

Mittwoch, Juni 18th, 2008

Wie Abschliessen? Die Deutsche Bank, Postbank, Commerzbank, Allianz/Dresdner, Signal-Iduna sowie alle Sparkassen und Genossenschaftsbanken verfügen über hauseigene Riester-Fonds. Ihren Kunden bieten die sog. Berater (die aber mehr Verkäufer sind) diese Fonds jedoch nur selten an. Hauptgrund: Eine andere Variante, die Versicherungsform, bringt ihnen schneller höhere Provisionen. Viele dieser vermeintlichen “Berater” werden auch versuchen eine sogenannte fondsgebundene Riester-Rentenversicherung zu verkaufen - und behaupten, das sei mehr oder weniger dasselbe, ja sogar noch besser. Beide Argumente sind mehr als zweifelhaft. Lassen Sie sich davon nicht beirren. Wenn schon Riester, dann bitte die reine Fonds-Variante - ohne jedes Versicherungsdrumherum.

Wechseln? Den Riester-Versicherungsvertrag zu tauschen ist unkompliziert. Der alte Anbieter überweist das Guthaben abzüglich einer Wechselgebühr von rund 50 Euro einfach an den neuen.
 
Fazit: Wenn schon Riester (denn riestern ist nicht für jeden vorteilhaft, auch wenn die Werbung das so verkaufen möchte), dann sind Riester-Fondsangebote, am besten von freien Beratern, erste Wahl. Keine andere seriöse Geldanlage bietet höhere Renditechancen - und sogar ohne Verlustrisiko!! Denn wie bei allen Riester-Verträgen haben auch die Fonds eine Geld-plus-Zulagen-zurück-Garantie zum vereinbarten Rentenbeginn. Ganz egal, wie es an den Weltbörsen gelaufen sein mag. (Quelle:Stern-Journal [Geld] 22/2008)                              Beratung, Info und Hilfe HIER     

Private Rentenversicherungen sind noch mieser als Kapitallebensversicherungen

Samstag, Juni 14th, 2008
Diese Art von Versicherung wird immer mehr von den Vertretern der Branche gepusht. Auch Makler, die eigentlich doch im Interesse ihrer Kunden arbeiten müssten, forcieren das Geschäft mit dem Produkt zunehmend. Befürworter der Privatrente behaupten, diese Art von Versicherung sei kostengünstiger = rentabler, da von den Beiträgen keine Risiko-Kosten für den Todesfallschutz entstünden. So wäre der Sparanteil des Beitrags wesentlich höher als bei einer Kapitallebensversicherung (KLV). Außerdem würden auch höhere Überschüsse entstehen, weil das Todesfallrisiko nicht vorhanden sei. Dadurch gebe es jedes Jahr Rentenerhöhungen, die bei der gesetzlichen Rentenversicherung zukünftig nicht mehr drin lägen.                                                                                                                                                                                                                                     Diese obige Aussage ist nachweisbar falsch –
Richtig ist:                                                                                             Auch durch das laufende Wiederholen seitens interessierter Kreise (das sind alle, die von diesen Sparformen leben, inklusive Vater Staat!), private Rentenpolicen wären die beste Alterssicherung, wird die Unwahrheit nicht wahr! Neutrale Vergleiche – z.B. im Verbraucher-TV – haben nämlich schon seit längerem gezeigt, dass zwischen Kapital- und Rentenversicherungen immense Renditeunterschiede bestehen. So berichtete „Plusminus” über Differenzbeträge von 20.000 bis 40.000 Euro zwischen Privatrente und KLV - bei gleichen Voraussetzungen. Das heißt: Die sowieso schon miesen Renditen der KLV wurden bei bekannten Versicherern durch deren Rentenpolicen noch kräftig unterboten. 

Zitat Wolfgang Scholl von der Bundeszentrale der Verbraucherver-bände in „Plusminus”:

„Die Kapitallebensversicherung war ja schon schlecht genug. Wenn die Bundesregierung die Leute nun in die private Rente hinein treibt, dann treibt sie diese vom Regen in die Traufe – das ist noch mal schlimmer!”

Es ist ja auch nachvollziehbar, dass die stetig wachsende Zahl länger lebender Ruheständler den privaten Versicherern genau dasselbe Liquiditätsproblem bescheren wie der staatlichen Rentenkasse. In dieser herrscht bereits gähnende Leere, und auch die Privatversicherer denken laut darüber nach, wie sie den Garantiezins von derzeit 2,25 Prozent (auf den Sparanteil) vielleicht auf 1,875 Prozent senken können. Denn durch hohe Garantieversprechen in früheren Zeiten sitzen die Gesellschaften nun in ihrem selbst geschaufelten Loch. Sie können aufgrund der schlechten Kapitalmarktrenditen die versprochenen Leistungen nicht mehr oder nicht mehr allzu lange zahlen. Schlimm ist, dass bereits vor rund 10 Jahren ziemlich heftig vor dem Abschluss von Privatrenten gewarnt wurde. Inzwischen können viele Besitzer von Privatrenten-Policen ein Lied davon singen, wie sie die in den letzten Jahren mehrmals erhaltenen Überschuss-Kürzungsmitteilungen Ihres Versicherers empfunden haben. Warum übrigens der Start gern sieht, dass das Volk lieber Privatrentenver-sicherungen abschließt anstatt anderer, lukrativerer Sparformen? – Nun: Die Lebensver-sicherer legen schätzungsweise zwischen 20 und 30 Milliarden Euro in Bundesschatzbriefen und sonstigen staatlichen Anleihen an. Deren Verzinsung ist lächerlich gering, und auf diese Weise besorgt sich Vater Staat billig Kredit. Wenn nun die Bürger nach Vertragsablauf ihre gesamten Gelder ausgezahlt bekämen, wäre die sprudelnde Geldquelle für den Staat vorbei.

Das ist bei Privatrenten-Verträgen anders, denn um in den Genuss der Minimalbesteuerung zu kommen, muss das Geld in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt werden. Der Versicherer „hockt” also noch lange, lange auf dem Geld des Sparers und „füttert” damit den geld-hungrigen Staat. Das Versicherungsunternehmen hat hierneben noch einen Riesenvorteil: Stirbt der Rentenversicherte nach der Rentengarantiezeit (meist 5 bis 10 Jahre), dann gehen die Hinterbliebenen leer aus - das vorhandene Restkapital erbt „Tante Victoria” oder Tante „Agrippina”!!!

Aber auch wer’s “erlebt” darf dann auf diese Privatrente noch wieder Krankenkassenversicherungsbeiträge zahlen. Dazu mehr im nächsten Beitrag.

 

 

 

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