Archive for the ‘Lebensversicherungen’ Category

Drastische Finanzierungslücken drohen

Sonntag, November 23rd, 2008

Wer sein Immobiliendarlehen als sog. “tilgungsfreien” Kredit abgeschlossen hat und die Tilgung am Ende der Laufzeit mit der parallel angesparten Lebensversicherung vornehmen wollte, muss sich auf erhebliche Finanzierungslücken einstellen. Denn das Konzept geht nur auf, wenn die prognostizierte Ablaufleistung aus der Versicherung zur Rückzahlung der Schulden ausreicht. Das aber ist wegen der gegenwärtigen - und voraussichtlich auch künftigen - Kürzungen der Überschussbeteiligungen mehr als fraglich.

Ohnehin ist die Finanzierung “tilgungsfreier Kredit” kombiniert mit “Kapital-Lebensversicherung” eine teure Sache. Bei den Rechenbeispielen, in denen das Modell gut abschneidet, werden die Kosten des “Sparvertrags” Lebensversicherung nämlich nicht offen gelegt und berücksichtigt! Würde man die Sparraten für die Lebensversicherung monatlich zur Kredittilgung einsetzen, wäre der viel schneller abbezahlt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat angeregt, dass die Versicherer ihre Kunden über die Auswirkungen der Ertragseinbrüche informieren. Doch auch, wer das Ausmaß der Deckungslücke bis jetzt nur erahnen kann, sollte - wenn möglich - jetzt schon zusätzlich sparen, damit jedenfalls ein größerer Teil des Restkredits getilgt werden kann. Finanzierungsmodelle, die Ihnen jetzt von Ihrem Versicherungsunternehmen vorgelegt werden sollten Sie nicht ohne Prüfung unterschreiben!  Mehr Info !

Volker Schilke (Leiter DIWVA-Institut Hamburg)  Kostenfrei Hotline 0800-634 0771 e-Mail: diwva@foxteam.de

Nichts Genaues weiß man nicht – viele Versicherungen spielen „Katz und Maus“ bei der Frage der stillen Reserven

Sonntag, November 16th, 2008
Eigentlich war alles ganz klar, denn das Versicherungs- vertragsgesetz (VVG) regelt, dass Versicherte nicht nur Anspruch auf die Teilnahme an den so genannten stillen Reserven ihres Versicherers haben, sondern auch jährlich über die Höhe informiert werden müssen. Doch weit gefehlt, wie jetzt „Die Welt”, „Finanztest” und der Informationsdienst „Versicherungsjournal” berichten. So zeigen erste Erfahrungen, dass die Versicherer den neuen Vorgaben - vorsichtig formuliert – ausweichen. Darauf machen die Hamburger Rechtsanwälte Bluhm und Trawöger sowie das DIWVA-Institut Hamburg aufmerksam. So meint Rechtsanwalt Joachim Bluhm: „In vielen Abrechnungen taucht das Wort Bewertungsreserven überhaupt nicht auf.” Und das DIWVA-Institut Hamburg kommt zu dem Ergebnis, dass es in der Hälfte der Fälle kein zusätzliches Geld gibt. Dabei sind vom Grundsatz die Bewertungsreserven oder auch stillen Reserven eigentlich einfach zu ermitteln, handelt es sich doch um die Differenz zwischen den nach dem Niederstwertprinzip angesetzten Buchwerten und dem höheren Marktwert der Kapitalanlage, die dem Versicherungsvertrag als Kapitalanlage zugrunde liegt. Dies kann, gerade in schwierigen Börsenzeiten wie derzeit , einmal weniger sein, oder – wenn die Börse wieder anzieht – mehr. Am sichersten dürften diesbezüglich Immobilien einzuschätzen sein, von denen die Versicherer ja auch ordentlich besitzen. Doch das Problem liegt im Detail, wie der renommierte Versicherungsjournalist Michael J. Glück im „Versicherungsjournal” richtig beschreibt. Denn zum einen müssen die Differenzwerte jedes Jahr neu festgestellt werden und nach einem „verursachergerechten Verfahren” dem einzelnen Vertrag zugewiesen werden. Zum anderen können die Versicherer die Kunden zwar an den stillen Reserven beteiligen, ihnen aber andererseits die Überschüsse kürzen. Edda Castello, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Hamburg findet hierfür direkte Worte: „Der Versicherte kann überhaupt nicht nachvollziehen, ob die Angaben korrekt sind.” Im Grunde sei dabei nicht zu verstehen, warum der Gesetzgeber für einen zivilrechtlichen Anspruch gesorgt habe, den der Kunde nicht verstehen kann. Oder war wieder einmal alles nur Makulatur. Das DIWVA-Insitut Hamburg bietet über das Internet einen kostenlosen Check mit dem überprüft wird ob die Angaben der Gesellschaften plausibel sind.  Anwalt Bluhm ist da in einem ersten Schritt pragmatischer, wenn er Versicherte auffordert, sich von den Gesellschaften wenigstens die Höhe und den Grund der stillen Reserven erklären zu lassen. Und das LV-CHECK Team meint: Wieder einmal zeigt die Versicherungswirtschaft, wie einfach es ist, mit Vorgaben zu mehr Transparenz umzugehen. Es ist ein Armutszeugnis, wenn Versicherte einfache Rechte einfordern müssen. Dies wirft auch ein bezeichnendes Bild darauf, wie Versicherungen mit ihren Kunden umgehen. Jeder Kunde sollte sich daher vor Augen führen, was er von den sonstigen Versprechungen der Versicherungswirtschaft halten kann.
Kostenlose Info

 

 

 

 

 

Letztmalig Steuern sparen?

Sonntag, Oktober 5th, 2008

Das derzeit beste Verkaufsargument der Versicherungsbranche lautet: Steuern sparen. Lautstark machen daher viele Unternehmen darauf aufmerksam, dass beispielsweise Fondspolicen von der kommenden Abgeltungssteuer ausgenommen sind. Ab 2009 kommt die 25 prozentige Abgeltungssteuer plus Soli Zuschlag und Kirchensteuer, alles in allem an die 28 Prozent, die vom Gewinn direkt ans Finanzamt gehen. Die fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherung ist von dem nicht betroffen. Bei dieser Sparvariante wird am Ende bei der Lebensversicherung nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre Laufzeit hat und nicht vor dem 60. Lebensjahr ausbezahlt wird. Lohnt sich daher jetzt eine schnelle Entscheidung? Im Auftrag des Manager Magazins hat das Deutsche Institut für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Vermögens-nalysen (kurz:DIWVA) einen Test gestartet. Danach schneidet die Fondspolice bei einer Laufzeit von immerhin 30 Jahren und sonst gleichen Voraussetzungen zwar grundsätzlich besser ab. Dennoch raten die Experten des Institut eher nicht für den Anschluss einer Fondspolice: Diese sei gegenüber dem direkten Fondsinvestment anfänglich mit höheren Kosten belastet. Der mögliche Steuervorteil der Fondspolice rechne sich nur, wenn der Versicherte seinen Vertrag auch wirklich durchhält, was bei einer dreißigjährigen Laufzeit nicht einmal 30 Prozent schaffen. Die Folge: Finanzielle Einbußen bei vorzeitiger Kündigung sind die Regel. Zudem mache sich unter dem Strich der Steuervorteil auch nur bei vergleichsweise kostengünstigen Policen bemerkbar. Auch das Team vom lv-check bringt es deutlich auf den Punkt: Die vermeintlichen Steuervorteile schwinden schnell, wenn es um die mögliche Rendite geht. Andere Anlagen sind da beispielsweise für die Altersabsicherung besser geeignet. Selbst dann, wenn unter derzeitigen Gesichtspunkten, eine Besteuerung „droht”. Was in 30 Jahren der Fall ist, weiß dabei heute sowieso keiner.

Gebührenfreie Hotline des Institut: 0800-6340771

oder

e-mail: diwva@foxteam.de

Volker Schilke - Finanzcoach

Versicherung - das unsichtbare Produkt

Dienstag, August 19th, 2008

 

Eine Ware, die man weder anfassen noch anschauen kann, ist gut für Spekulationen und Fehlinterpretationen. Kein Wunder, daß deshalb ein relativ großes Mißtrauen gegenüber dem unsichtbaren Produkt Versicherung besteht.
Historisch steht der Versicherungsgedanke auf einer durchaus ethischen Grundlage: mit finanzieller Hilfe einer Gemeinschaft soll das Schicksal für den einzelnen tragbar gemacht werden. Viele Versicherer arbeiten deshalb nach wie vor ohne Gewinnstreben in der Rechtsform sogenannter Gegenseitigskeits-Vereine. Daneben gibt es - insbe-sondere bei der Gebäudeversicherung - viele öffentlich-rechtliche Anstalten. Die meisten der großen Versicherer sind aber gewinn-orientierte Aktiengesellschaften.  
Unabhänig von der Rechtsform sind alle Versicherungsgesellschaften in die Marktwirtschaft eingebettet und unterliegen deren Mängeln und Vorzügen. Damit rückt zwangsläufig der historische Versicherungs-gedanke in den Hintergrund. Wie in andern Branchen sind Umsatz, Leistung und Ertrag die primären Antriebsmomente. So haben wir in unserer mehrjährigen Analysearbeit noch nie richtig versicherte Allianz-Kunden getroffen. Der größte in Deuschland tätige Lebens- und Sachversicherer schafft es nicht, Familien mit Kindern ordentlichen Versicherungsschutz zu gewähren! Das ist so, als würde Volkswagen seit 100 Jahren an Familien nur  Autos mit 3 Rädern verkaufen! Wie gesagt: die Unsichtbarkeit der Ware Versicherung lässt solche Mißstände zu.  
Wir sind der festen Überzeugung, dass sich keine Familie absichtlich schlecht versichert. Deshalb haben wir ein System entwickelt mit dem jede Familie sehen und erkennen kann, wie gut - oder wie schlecht - es um den Schutz der Familie bestellt ist.  
Da das Gewinnstreben der großen Versicherungs- und Finanzkonzerne unbegrenzt ist - oder haben Sie schon einmal davon gehört, dass der Allianz-Konzern oder die Deutsche Bank ab der soundsovielten Milliarde Gewinn die Margen reduziert, den Kunden etwas zurück gibt oder die Angestellten überproportional am Gewinn beteiligt? - setzen wir diese unersättlichen Konzern nach Möglichkeit nicht ein.  Das ist für Sie kein Nachteil.  Es werden nach Möglichkeit Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder öffentlich-rechtliche Institute empfohlenen oder Aktiengesellschaften welche nicht an der Börse gehandelt oder im Besitzt von Finanzinvestoren sind, denen die langfristige Entwicklung von Unternehmen egal ist und die oftmals nur an kurzfristigen Kurssteigerungen und möglichst hohen Dividendenzahlungen gelegen ist.   
Außerdem setzen wir im Bereich Sparen & Altersvorsorge nur Produkte ein, bei denen Ihnen vom angesparten Geld niemand etwas wegnimmt. Gerade bei familienfreundlichen Produkten, wie z.B. der Riester-Rente bereichern sich vor allem Finanz-, Versicherungs-konzerne und deren Vertreter.   
Ich fasse zusammen: die von uns betreuten Mandanten, verfügen über einen bedarfsgerechten und bezahlbaren Versicherungsschutz in ausreichender Höhe.  Zudem sorgen wir dafür, dass unsere Mandanten in ausreichendem Maße mit Liquidität versorgt sind, ihr Konto nicht überziehen müssen, Reserve für Notfälle haben und vom teilweise mühsam ersparten niemand etwas wegnimmt.  Kapitalmarkt-Risiken werden ebenfalls nicht eingegangen. 
 
Wenn Ihnen diese Philosophie zusagt dürfen Sie mich gerne kontakieren. 
Dipl. oec. W. Jung
DIWVA - Deutsches Institut für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Vermögensanalysen
e-mail: diwva@foxteam.de  Tel.-Hotline 0800-634 07 71
 

Übles Geschäft mit dem Tod !

Mittwoch, Juni 25th, 2008

Sterbegeldversicherung - eine „Nullnummer”

“Alte Menschen wollen ihre Angehörigen nicht belasten und fallen deshalb immer wieder auf die Sterbegeldversicherungen herein”, bedauert Dipl.oec.Wolfgang Kirschbaum vom Deutschen Institut für Wirschaftlichkeitsprüfung und Vermögens-Analysen (kurz: DIWVA). Diese Versicherungen seien in Wahrheit kräftig abgespeckte Kapitallebens-versicherungen. Wolfgang Kirschbaum: “Sie sind nicht empfehlenswert. Sie bringen sogar eine noch schlechtere Rendite als die übliche Kapitallebensversicherung“.

Man muss allerdings anerkennen, dass die Versicherungs-wirtschaft für dieses wirklich ungünstige Produkt eine glänzende Lobbyarbeit gemacht hat. Oft merken die Menschen nicht einmal, dass sie bei diesem üblen Geschäft mit dem Tod übervorteilt werden.

Denn die Rendite dieser Verträge ist nach Erkenntnissen des DIWVA gleich Null, weil der Großteil der Beiträge für den Risikoschutz verwendet wird. Die Kunden zahlen über die Jahre mehr Beitrag ein, als im Falle des Todes herauskommt. Nur bei einem frühen Tod kann sich der Vertrag für die Nachfahren des Versicherten “lohnen”.

Bei der Sterbegeldversicherungen geht es allein darum, Geld anzusparen. Das geht allerdings mit einem Geldanlageprodukt bei der eigenen Bank des Vertrauens sicher viel besser als mit dem Abschluss einer derartigen Versicherung.

Übrigens: Auch wenn Verbände Sterbegeldversicherungen anbieten verbirgt sich dahinter nichts anderes als eine für die Verbraucher ungünstige Versicherungsform, deshalb sagen wir: Finger weg!! Mehr Info!

 

Die Kostenstruktur der Lebensversicherung ist reine Willkür!!

Samstag, Juni 21st, 2008

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits 2004 laut ihren Kennzahlen feststellt, werden von den eingezahlten Beiträgen in den meisten Fällen über 20%, in einigen sogar über 30% für “Kosten” verwendet. Hierüber wird der Kunde in aller Regel nicht aufgeklärt.

Die Bedingungswerke der Lebensversicherungen sind völlig intransparent - hier beispielhafte Auszüge:     

1. Zitat aus Versicherungsverträgen: „Für Leistungen des Versicherers, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichen Interesse erbracht werden und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann der Versicherer die Höhe der Entgelte (Kosten) nach billigem Ermessen (§315 BGB) bestimmen.”

Aber auch eine vom Versicherungsnehmer nicht gewollte telefonische oder fernmündliche Beratung (Vertreterbesuch) kann in seinem mutmaßlichen Interesse liegen und muss demzufolge in beliebiger Höhe (die Gesellschaft legt ihre Vergütung selbst fest) bezahlt werden.     
                                                      
2. Zitat aus Versicherungsverträgen: „Falls aus anderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir Ihnen soweit nichts anderes vereinbart ist die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung stellen. Dies gilt beispielsweise bei:   
Erteilung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein, Erstellung von zusätzlichen Bescheinigungen, schriftlicher Festsetzung bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen, Beitragsverzug, Mahnkosten, Durchführung von nach diesem Vertrag von uns nicht geschuldeten Vertragsänderungen, bei Beitragskürzungen, Zinskosten.”
 
Aber wer legt fest was der Durchschnitt ist???

3. Zitat aus Versicherungsverträgen: „ Die mit dem Abschluss von Lebensversicherungen im Regelfall verbundenen Kosten, etwa für Beratung, Anforderung von Gesundheitsauskünften, Prüfung des Risikos und Ausstellung des Versicherungsscheins, werden Ihnen nicht gesondert in Rechnung gestellt. Entsprechend §65 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und §§341e und 341f HGB, sowie den dazugehörigen Rechtsvorschriften verrechnen wir (der Versicherer)einen Teil dieser Kosten nach einem aufsichtrechtlich geregelten Verfahren mit Ihren ab Versicherungsbeginn eingehenden Beiträgen, soweit diese nicht für Versicherungsleistungen vorgesehen sind.

Aber wer legt eigentlich fest, wie hoch dieser Teil der Beiträge ist ?

Deshalb die Empfehlung: Sofort raus aus unsinnigen Kapitallebens- und Privaten Rentenversicherungen!!

Aber bitte richtig! Seien Sie nicht mit dem Rückkaufswert zufrieden, dieser ist sowieso falsch berechnet! Erst im 13-15.ten Vertragsjahr beträgt der Rückkaufswert in etwa der Summe Ihrer eingezahlten Beiträge – Rendite haben Sie bis dahin noch nicht erzielt. Machen Sie den lv-check HIER! 
 

 

 

 

Raus aus unlukrativen Lebens-/Rentenver-sicherungsverträgen

Freitag, Juni 20th, 2008
Die einfachste Variante sich von seiner Lebens- oder Rentenversicherung zu trennen ist die Kündigung; dies ist auch gleichzeitig die für die Versicherungsgesellschaft interes-santeste. Die Gesellschaft berechnet den Wert des Vertrages, nimmt überlicherweise noch einen Stornoabschlag vor und kehrt den für den Kunden nicht überprüfbaren Rückkaufswert an diesen aus. Die Akte wird geschlossen, die stillen Reserven und Rückstellungen für diesen Vertrag aufgelöst und die nicht an den Kunden ausgezahlten Gelder als “Stornogewinn” in den Unter-nehmenskreislauf überführt.
Immer wieder gern genommen (oder von schlechten Vermittlern empfohlen) wird die Beitragsfreistellung eines Versicherungs-vertrages, mit der Begründung so könne man den bislang erwirtschafteten Verlust zumindest teilweise ausgleichen. Diese Aussage ist schlichtweg falsch - diese Variante scheidet als die teuerste Variante von vornherein aus - auf das ohnehin niedrige Vertragsguthaben (Rückkaufswert) nimmt die Gesellschaft auch noch einen Stornoabzug vor und stellt den Restbetrag als beitragsfreie Versicherungssumme in Aussicht - dasselbe erreicht man aber auch durch Anlage des Rückkaufswertes auf einem Sparbuch; auch dort ist das Geld im Todesfall sofort verfügbar. Allerdings unterscheidet sich die beitragsfreie Versicherung von dem Sparbuch durch einen gravierenden Punkt: Die Ver-sicherungsgesellschaft belastet den ohnehin schlecht verzinsten Vertrag auch weiterhin mit Verwaltungskosten - er erwirtschaftet für den Kunden also keine Rendite mehr. Nach erfolgter Auszahlung des Vertragsguthabens und Wiederanlage in einer sinnvollen Kapitalanlage kann aber auch aus diesem Geld noch ein sinnvoller Altersvorsorgeanteil werden. Lassen Sie sich von Finanzexperten über diese Möglichkeiten informieren. INFO

Die Unmündigkeit der Verbraucher

Freitag, Juni 20th, 2008

Die Erfolgsformel jeder Kapitalanlage ist bekanntermaßen neben der Sicherheit die Rendite - diese besteht aus den Faktoren Zins und Zeit.

Wie aber wirken sich diese Faktoren auf den Ertrag aus? Ein Beispiel: Würde man für ein heute geborenes Kind einen Betrag von 5.000,00 Euro investieren und bis zum Rentenbeginn investiert lassen, bräuchte sich dieses um die Altersversorgung keine Gedanken machen. Zu Rentenbeginn wäre das Guthaben bei einer angenommenen Rendite von 10%, die sich bereits mit einem konservativem Aktienfonds erzielen läßt, auf ca. 1.500.000 Euro angewachsen. Daraus ließe sich eine jährliche Rendite von 150.000 Euro als Rente entnehmen. Einer gesetzlichen Rentenzahlung bedürfte es da sicher nicht mehr.

Aber genau mit diesem Wissen um den Zinseszins- und Zinsdifferenzeffekt arbeiten Banken, Versicherungen und Bausparkassen, kaufen billiges Geld bei Ihren Kunden ein und geben diesen dafür maximal 4,5% Zinsen. Genau mit dieser Strategie arbeitet auch die Versicherungsbranche mit ihren Lebens- bzw.Rentenversicherung (einschl. den Riester- und Rürup-Varianten). Der Anleger erhält auf den Sparanteil (wieviel das jeweils von Monatsbeitrag ist, bleibt das große Geheimnis der Gesellschaften- im Durchschnitt jedoch höchstens 70% ) seines mühsam angesparten Geldes eine Garantieverzinsung heute von 2,25% (somit etwa 1% weniger als durch die Inflation aufgezehrt wird) und die Versicherung investiert diese Gelder gewinnbringend, natürlich in ihrem Namen, in die Wirtschaft, sprich Immobilien und Beteiligungen und erwirtschaftet dort, ohne ein nennenswertes Risiko, Renditen zwischen 10 - 40% ! Die kommen aber niemals beim Kunden an sonder verschwinden in den sogenannten “stillen Reserven”.

Darüber hinaus entstehen bei den Gesellschaften aber immer neue Problem, denn etwa 50% aller neu abgeschlossenen Verträge werden bereits in den ersten 5 Jahren gekündigt - insgesamt führen nur etwa 20% der Versicherten Ihren Vertrag bis zu Ende. Seit Einführung der Steuerpflicht auf Lebensversicherungsverträge ist der Neugeschäftsanteil auf unter 20% gesunken. Ergebnis ist, dass die Vertragsbestände der Versicherungsgesellschaften erheblich sinken werden, die Verwaltungskosten aber werden weitestgehend gleichbleiben; die Folge ist schon jetzt klar absehbar: Die ohnehin schon mickrigen Renditen werden noch schlechter, weil die Kosten überproportional steigen.

Viele der Versicherten haben erkannt, auf welcher Zeitbombe sie sitzen und suchen nach Auswegen aus dem Dilemma. Doch welche Möglichkeiten hat man als Kunde, um sich von seiner Lebens-, Rent- oder Riesterversicherung zu trennen. Kostenlose Hilfe gibt es HIER!

Lebensversicherungsverkauf

Sonntag, Juni 15th, 2008
Etwa jeder zweite Deutsche konnte in den vergangenen Jahren die Prämien für seine Lebensversicherung nicht über die gesamte Laufzeit zahlen, berichtet der “Münchner Merkur” unter Berufung auf Branchendienste.

Nach Angaben der Zeitung bestehen in Deutschland gegen-wärtig mehr als 97 Millionen! Lebensversicherungsverträge. Nach der jüngsten Statistik zahlten die Versicherer allein 2006 rund 12,2 Milliarden Euro vorzeitig aus. Das sind rund 700 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. 

Die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung ist in der Regel mit erheblichen Verlusten verbunden. Der Kunde erhält nur den sehr geringen Rückkaufswert. Die einge-zahlten Beiträge sind jedoch deutlich höher als dieser Rückkaufswert, da der Versicherer erst einmal seine Kosten abzieht und eine Bearbeitungsgebühr erhebt. Häufig müssen auf die erwirtschafteten Erträge auch noch Steuern gezahlt werden.

Der Verkauf ist deutlich ertragreicher als Kündigung

Experten raten daher zum Verkauf der Lebensversicherung: Der Erlös ist steuerfrei und vor allem deutlich höher als bei einer Kündigung. Allerdings gilt der Steuervorteil nur noch dieses Jahr !!! Ab 2009 greift dann auch hier die neue Abgeltungssteuer. Wer also Steuern sparen will, sollte seine Police noch in 2008 verkaufen. Hilfe und Info finden Sie HIER

 

 

 

Private Rentenversicherungen sind noch mieser als Kapitallebensversicherungen

Samstag, Juni 14th, 2008
Diese Art von Versicherung wird immer mehr von den Vertretern der Branche gepusht. Auch Makler, die eigentlich doch im Interesse ihrer Kunden arbeiten müssten, forcieren das Geschäft mit dem Produkt zunehmend. Befürworter der Privatrente behaupten, diese Art von Versicherung sei kostengünstiger = rentabler, da von den Beiträgen keine Risiko-Kosten für den Todesfallschutz entstünden. So wäre der Sparanteil des Beitrags wesentlich höher als bei einer Kapitallebensversicherung (KLV). Außerdem würden auch höhere Überschüsse entstehen, weil das Todesfallrisiko nicht vorhanden sei. Dadurch gebe es jedes Jahr Rentenerhöhungen, die bei der gesetzlichen Rentenversicherung zukünftig nicht mehr drin lägen.                                                                                                                                                                                                                                     Diese obige Aussage ist nachweisbar falsch –
Richtig ist:                                                                                             Auch durch das laufende Wiederholen seitens interessierter Kreise (das sind alle, die von diesen Sparformen leben, inklusive Vater Staat!), private Rentenpolicen wären die beste Alterssicherung, wird die Unwahrheit nicht wahr! Neutrale Vergleiche – z.B. im Verbraucher-TV – haben nämlich schon seit längerem gezeigt, dass zwischen Kapital- und Rentenversicherungen immense Renditeunterschiede bestehen. So berichtete „Plusminus” über Differenzbeträge von 20.000 bis 40.000 Euro zwischen Privatrente und KLV - bei gleichen Voraussetzungen. Das heißt: Die sowieso schon miesen Renditen der KLV wurden bei bekannten Versicherern durch deren Rentenpolicen noch kräftig unterboten. 

Zitat Wolfgang Scholl von der Bundeszentrale der Verbraucherver-bände in „Plusminus”:

„Die Kapitallebensversicherung war ja schon schlecht genug. Wenn die Bundesregierung die Leute nun in die private Rente hinein treibt, dann treibt sie diese vom Regen in die Traufe – das ist noch mal schlimmer!”

Es ist ja auch nachvollziehbar, dass die stetig wachsende Zahl länger lebender Ruheständler den privaten Versicherern genau dasselbe Liquiditätsproblem bescheren wie der staatlichen Rentenkasse. In dieser herrscht bereits gähnende Leere, und auch die Privatversicherer denken laut darüber nach, wie sie den Garantiezins von derzeit 2,25 Prozent (auf den Sparanteil) vielleicht auf 1,875 Prozent senken können. Denn durch hohe Garantieversprechen in früheren Zeiten sitzen die Gesellschaften nun in ihrem selbst geschaufelten Loch. Sie können aufgrund der schlechten Kapitalmarktrenditen die versprochenen Leistungen nicht mehr oder nicht mehr allzu lange zahlen. Schlimm ist, dass bereits vor rund 10 Jahren ziemlich heftig vor dem Abschluss von Privatrenten gewarnt wurde. Inzwischen können viele Besitzer von Privatrenten-Policen ein Lied davon singen, wie sie die in den letzten Jahren mehrmals erhaltenen Überschuss-Kürzungsmitteilungen Ihres Versicherers empfunden haben. Warum übrigens der Start gern sieht, dass das Volk lieber Privatrentenver-sicherungen abschließt anstatt anderer, lukrativerer Sparformen? – Nun: Die Lebensver-sicherer legen schätzungsweise zwischen 20 und 30 Milliarden Euro in Bundesschatzbriefen und sonstigen staatlichen Anleihen an. Deren Verzinsung ist lächerlich gering, und auf diese Weise besorgt sich Vater Staat billig Kredit. Wenn nun die Bürger nach Vertragsablauf ihre gesamten Gelder ausgezahlt bekämen, wäre die sprudelnde Geldquelle für den Staat vorbei.

Das ist bei Privatrenten-Verträgen anders, denn um in den Genuss der Minimalbesteuerung zu kommen, muss das Geld in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt werden. Der Versicherer „hockt” also noch lange, lange auf dem Geld des Sparers und „füttert” damit den geld-hungrigen Staat. Das Versicherungsunternehmen hat hierneben noch einen Riesenvorteil: Stirbt der Rentenversicherte nach der Rentengarantiezeit (meist 5 bis 10 Jahre), dann gehen die Hinterbliebenen leer aus - das vorhandene Restkapital erbt „Tante Victoria” oder Tante „Agrippina”!!!

Aber auch wer’s “erlebt” darf dann auf diese Privatrente noch wieder Krankenkassenversicherungsbeiträge zahlen. Dazu mehr im nächsten Beitrag.

 

 

 

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