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Entgeltumwandlung: Für gesparte Beiträge gibt es keine Rente !

Mittwoch, November 26th, 2008

Schätzungsweise neun Millionen Arbeitnehmer nutzen inzwischen die Möglichkeit, einen Teil des Monatsgehalts oder einer Sonderzahlung in die betriebliche Altersvorsorge zu stecken. Auf den ersten Blick hat das nur Vorteile: Die Einzahlungen sind steuer- und sozialabgabenfrei. Erst auf die Zusatzrente im Alter werden Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Die Sache hat aber auch einen Haken: Für die eingesparten Rentenbeiträge gibt es später keine Rente. Die steuerlich geförderte Entgeltumwandlung wurde 2002 gleichzeitig mit der Riester-Rente eingeführt. Sie sollte vor allem dazu beitragen, der damals stagnierenden betrieblichen Altersversorgung neuen Schub zu geben. Inzwischen ist die Zusatzvorsorge über die Arbeitgeber jedoch so weit wiederbelebt, dass der Sozialversicherung aufgrund der Entgeltumwandlung jährlich etwa 3,3 Milliarden Euro entgehen, wie das Bundessozialministerium schätzt. Dadurch fallen die Rentenanpassungen niedriger aus und sinkt das Rentenniveau. Das heißt: Sowohl die heutigen als auch künftige Rentner erwerben geringere Rentenansprüche - auch wenn sie von der Entgeltumwandlung “keinen Gebrauch machen wollen oder dies nicht können”, wie der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem letztjährigen Jahresgutachten feststellte. Hinzu kommen erhebliche Haftungsrisiken für die Arbeitgeber. Erste höchstrichterliche Urteile haben bereits zu Schadensersatzansprüchen von Arbeitnehmern gegen ihre Chefs geführt. Diese Haftungsfallen sind insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben nicht bekannt und werden von den ”Firmenberatern” der Versicherungsgesellschaft nicht einmal ansatzweise erwähnt …aber wahrscheinlich wiseen die es auch nicht besser.

Info gibt es HIER 

Volker Schilke - DIWVA - Institut in Hamburg