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Private Rentenversicherungen sind noch mieser als Kapitallebensversicherungen

Samstag, Juni 14th, 2008
Diese Art von Versicherung wird immer mehr von den Vertretern der Branche gepusht. Auch Makler, die eigentlich doch im Interesse ihrer Kunden arbeiten müssten, forcieren das Geschäft mit dem Produkt zunehmend. Befürworter der Privatrente behaupten, diese Art von Versicherung sei kostengünstiger = rentabler, da von den Beiträgen keine Risiko-Kosten für den Todesfallschutz entstünden. So wäre der Sparanteil des Beitrags wesentlich höher als bei einer Kapitallebensversicherung (KLV). Außerdem würden auch höhere Überschüsse entstehen, weil das Todesfallrisiko nicht vorhanden sei. Dadurch gebe es jedes Jahr Rentenerhöhungen, die bei der gesetzlichen Rentenversicherung zukünftig nicht mehr drin lägen.                                                                                                                                                                                                                                     Diese obige Aussage ist nachweisbar falsch –
Richtig ist:                                                                                             Auch durch das laufende Wiederholen seitens interessierter Kreise (das sind alle, die von diesen Sparformen leben, inklusive Vater Staat!), private Rentenpolicen wären die beste Alterssicherung, wird die Unwahrheit nicht wahr! Neutrale Vergleiche – z.B. im Verbraucher-TV – haben nämlich schon seit längerem gezeigt, dass zwischen Kapital- und Rentenversicherungen immense Renditeunterschiede bestehen. So berichtete „Plusminus” über Differenzbeträge von 20.000 bis 40.000 Euro zwischen Privatrente und KLV - bei gleichen Voraussetzungen. Das heißt: Die sowieso schon miesen Renditen der KLV wurden bei bekannten Versicherern durch deren Rentenpolicen noch kräftig unterboten. 

Zitat Wolfgang Scholl von der Bundeszentrale der Verbraucherver-bände in „Plusminus”:

„Die Kapitallebensversicherung war ja schon schlecht genug. Wenn die Bundesregierung die Leute nun in die private Rente hinein treibt, dann treibt sie diese vom Regen in die Traufe – das ist noch mal schlimmer!”

Es ist ja auch nachvollziehbar, dass die stetig wachsende Zahl länger lebender Ruheständler den privaten Versicherern genau dasselbe Liquiditätsproblem bescheren wie der staatlichen Rentenkasse. In dieser herrscht bereits gähnende Leere, und auch die Privatversicherer denken laut darüber nach, wie sie den Garantiezins von derzeit 2,25 Prozent (auf den Sparanteil) vielleicht auf 1,875 Prozent senken können. Denn durch hohe Garantieversprechen in früheren Zeiten sitzen die Gesellschaften nun in ihrem selbst geschaufelten Loch. Sie können aufgrund der schlechten Kapitalmarktrenditen die versprochenen Leistungen nicht mehr oder nicht mehr allzu lange zahlen. Schlimm ist, dass bereits vor rund 10 Jahren ziemlich heftig vor dem Abschluss von Privatrenten gewarnt wurde. Inzwischen können viele Besitzer von Privatrenten-Policen ein Lied davon singen, wie sie die in den letzten Jahren mehrmals erhaltenen Überschuss-Kürzungsmitteilungen Ihres Versicherers empfunden haben. Warum übrigens der Start gern sieht, dass das Volk lieber Privatrentenver-sicherungen abschließt anstatt anderer, lukrativerer Sparformen? – Nun: Die Lebensver-sicherer legen schätzungsweise zwischen 20 und 30 Milliarden Euro in Bundesschatzbriefen und sonstigen staatlichen Anleihen an. Deren Verzinsung ist lächerlich gering, und auf diese Weise besorgt sich Vater Staat billig Kredit. Wenn nun die Bürger nach Vertragsablauf ihre gesamten Gelder ausgezahlt bekämen, wäre die sprudelnde Geldquelle für den Staat vorbei.

Das ist bei Privatrenten-Verträgen anders, denn um in den Genuss der Minimalbesteuerung zu kommen, muss das Geld in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt werden. Der Versicherer „hockt” also noch lange, lange auf dem Geld des Sparers und „füttert” damit den geld-hungrigen Staat. Das Versicherungsunternehmen hat hierneben noch einen Riesenvorteil: Stirbt der Rentenversicherte nach der Rentengarantiezeit (meist 5 bis 10 Jahre), dann gehen die Hinterbliebenen leer aus - das vorhandene Restkapital erbt „Tante Victoria” oder Tante „Agrippina”!!!

Aber auch wer’s “erlebt” darf dann auf diese Privatrente noch wieder Krankenkassenversicherungsbeiträge zahlen. Dazu mehr im nächsten Beitrag.

 

 

 

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