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Nichts Genaues weiß man nicht – viele Versicherungen spielen „Katz und Maus“ bei der Frage der stillen Reserven

Sonntag, November 16th, 2008
Eigentlich war alles ganz klar, denn das Versicherungs- vertragsgesetz (VVG) regelt, dass Versicherte nicht nur Anspruch auf die Teilnahme an den so genannten stillen Reserven ihres Versicherers haben, sondern auch jährlich über die Höhe informiert werden müssen. Doch weit gefehlt, wie jetzt „Die Welt”, „Finanztest” und der Informationsdienst „Versicherungsjournal” berichten. So zeigen erste Erfahrungen, dass die Versicherer den neuen Vorgaben - vorsichtig formuliert – ausweichen. Darauf machen die Hamburger Rechtsanwälte Bluhm und Trawöger sowie das DIWVA-Institut Hamburg aufmerksam. So meint Rechtsanwalt Joachim Bluhm: „In vielen Abrechnungen taucht das Wort Bewertungsreserven überhaupt nicht auf.” Und das DIWVA-Institut Hamburg kommt zu dem Ergebnis, dass es in der Hälfte der Fälle kein zusätzliches Geld gibt. Dabei sind vom Grundsatz die Bewertungsreserven oder auch stillen Reserven eigentlich einfach zu ermitteln, handelt es sich doch um die Differenz zwischen den nach dem Niederstwertprinzip angesetzten Buchwerten und dem höheren Marktwert der Kapitalanlage, die dem Versicherungsvertrag als Kapitalanlage zugrunde liegt. Dies kann, gerade in schwierigen Börsenzeiten wie derzeit , einmal weniger sein, oder – wenn die Börse wieder anzieht – mehr. Am sichersten dürften diesbezüglich Immobilien einzuschätzen sein, von denen die Versicherer ja auch ordentlich besitzen. Doch das Problem liegt im Detail, wie der renommierte Versicherungsjournalist Michael J. Glück im „Versicherungsjournal” richtig beschreibt. Denn zum einen müssen die Differenzwerte jedes Jahr neu festgestellt werden und nach einem „verursachergerechten Verfahren” dem einzelnen Vertrag zugewiesen werden. Zum anderen können die Versicherer die Kunden zwar an den stillen Reserven beteiligen, ihnen aber andererseits die Überschüsse kürzen. Edda Castello, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Hamburg findet hierfür direkte Worte: „Der Versicherte kann überhaupt nicht nachvollziehen, ob die Angaben korrekt sind.” Im Grunde sei dabei nicht zu verstehen, warum der Gesetzgeber für einen zivilrechtlichen Anspruch gesorgt habe, den der Kunde nicht verstehen kann. Oder war wieder einmal alles nur Makulatur. Das DIWVA-Insitut Hamburg bietet über das Internet einen kostenlosen Check mit dem überprüft wird ob die Angaben der Gesellschaften plausibel sind.  Anwalt Bluhm ist da in einem ersten Schritt pragmatischer, wenn er Versicherte auffordert, sich von den Gesellschaften wenigstens die Höhe und den Grund der stillen Reserven erklären zu lassen. Und das LV-CHECK Team meint: Wieder einmal zeigt die Versicherungswirtschaft, wie einfach es ist, mit Vorgaben zu mehr Transparenz umzugehen. Es ist ein Armutszeugnis, wenn Versicherte einfache Rechte einfordern müssen. Dies wirft auch ein bezeichnendes Bild darauf, wie Versicherungen mit ihren Kunden umgehen. Jeder Kunde sollte sich daher vor Augen führen, was er von den sonstigen Versprechungen der Versicherungswirtschaft halten kann.
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