Archive for November, 2008

Entgeltumwandlung: Für gesparte Beiträge gibt es keine Rente !

Mittwoch, November 26th, 2008

Schätzungsweise neun Millionen Arbeitnehmer nutzen inzwischen die Möglichkeit, einen Teil des Monatsgehalts oder einer Sonderzahlung in die betriebliche Altersvorsorge zu stecken. Auf den ersten Blick hat das nur Vorteile: Die Einzahlungen sind steuer- und sozialabgabenfrei. Erst auf die Zusatzrente im Alter werden Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Die Sache hat aber auch einen Haken: Für die eingesparten Rentenbeiträge gibt es später keine Rente. Die steuerlich geförderte Entgeltumwandlung wurde 2002 gleichzeitig mit der Riester-Rente eingeführt. Sie sollte vor allem dazu beitragen, der damals stagnierenden betrieblichen Altersversorgung neuen Schub zu geben. Inzwischen ist die Zusatzvorsorge über die Arbeitgeber jedoch so weit wiederbelebt, dass der Sozialversicherung aufgrund der Entgeltumwandlung jährlich etwa 3,3 Milliarden Euro entgehen, wie das Bundessozialministerium schätzt. Dadurch fallen die Rentenanpassungen niedriger aus und sinkt das Rentenniveau. Das heißt: Sowohl die heutigen als auch künftige Rentner erwerben geringere Rentenansprüche - auch wenn sie von der Entgeltumwandlung “keinen Gebrauch machen wollen oder dies nicht können”, wie der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem letztjährigen Jahresgutachten feststellte. Hinzu kommen erhebliche Haftungsrisiken für die Arbeitgeber. Erste höchstrichterliche Urteile haben bereits zu Schadensersatzansprüchen von Arbeitnehmern gegen ihre Chefs geführt. Diese Haftungsfallen sind insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben nicht bekannt und werden von den ”Firmenberatern” der Versicherungsgesellschaft nicht einmal ansatzweise erwähnt …aber wahrscheinlich wiseen die es auch nicht besser.

Info gibt es HIER 

Volker Schilke - DIWVA - Institut in Hamburg

 


Drastische Finanzierungslücken drohen

Sonntag, November 23rd, 2008

Wer sein Immobiliendarlehen als sog. “tilgungsfreien” Kredit abgeschlossen hat und die Tilgung am Ende der Laufzeit mit der parallel angesparten Lebensversicherung vornehmen wollte, muss sich auf erhebliche Finanzierungslücken einstellen. Denn das Konzept geht nur auf, wenn die prognostizierte Ablaufleistung aus der Versicherung zur Rückzahlung der Schulden ausreicht. Das aber ist wegen der gegenwärtigen - und voraussichtlich auch künftigen - Kürzungen der Überschussbeteiligungen mehr als fraglich.

Ohnehin ist die Finanzierung “tilgungsfreier Kredit” kombiniert mit “Kapital-Lebensversicherung” eine teure Sache. Bei den Rechenbeispielen, in denen das Modell gut abschneidet, werden die Kosten des “Sparvertrags” Lebensversicherung nämlich nicht offen gelegt und berücksichtigt! Würde man die Sparraten für die Lebensversicherung monatlich zur Kredittilgung einsetzen, wäre der viel schneller abbezahlt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat angeregt, dass die Versicherer ihre Kunden über die Auswirkungen der Ertragseinbrüche informieren. Doch auch, wer das Ausmaß der Deckungslücke bis jetzt nur erahnen kann, sollte - wenn möglich - jetzt schon zusätzlich sparen, damit jedenfalls ein größerer Teil des Restkredits getilgt werden kann. Finanzierungsmodelle, die Ihnen jetzt von Ihrem Versicherungsunternehmen vorgelegt werden sollten Sie nicht ohne Prüfung unterschreiben!  Mehr Info !

Volker Schilke (Leiter DIWVA-Institut Hamburg)  Kostenfrei Hotline 0800-634 0771 e-Mail: diwva@foxteam.de

Nichts Genaues weiß man nicht – viele Versicherungen spielen „Katz und Maus“ bei der Frage der stillen Reserven

Sonntag, November 16th, 2008
Eigentlich war alles ganz klar, denn das Versicherungs- vertragsgesetz (VVG) regelt, dass Versicherte nicht nur Anspruch auf die Teilnahme an den so genannten stillen Reserven ihres Versicherers haben, sondern auch jährlich über die Höhe informiert werden müssen. Doch weit gefehlt, wie jetzt „Die Welt”, „Finanztest” und der Informationsdienst „Versicherungsjournal” berichten. So zeigen erste Erfahrungen, dass die Versicherer den neuen Vorgaben - vorsichtig formuliert – ausweichen. Darauf machen die Hamburger Rechtsanwälte Bluhm und Trawöger sowie das DIWVA-Institut Hamburg aufmerksam. So meint Rechtsanwalt Joachim Bluhm: „In vielen Abrechnungen taucht das Wort Bewertungsreserven überhaupt nicht auf.” Und das DIWVA-Institut Hamburg kommt zu dem Ergebnis, dass es in der Hälfte der Fälle kein zusätzliches Geld gibt. Dabei sind vom Grundsatz die Bewertungsreserven oder auch stillen Reserven eigentlich einfach zu ermitteln, handelt es sich doch um die Differenz zwischen den nach dem Niederstwertprinzip angesetzten Buchwerten und dem höheren Marktwert der Kapitalanlage, die dem Versicherungsvertrag als Kapitalanlage zugrunde liegt. Dies kann, gerade in schwierigen Börsenzeiten wie derzeit , einmal weniger sein, oder – wenn die Börse wieder anzieht – mehr. Am sichersten dürften diesbezüglich Immobilien einzuschätzen sein, von denen die Versicherer ja auch ordentlich besitzen. Doch das Problem liegt im Detail, wie der renommierte Versicherungsjournalist Michael J. Glück im „Versicherungsjournal” richtig beschreibt. Denn zum einen müssen die Differenzwerte jedes Jahr neu festgestellt werden und nach einem „verursachergerechten Verfahren” dem einzelnen Vertrag zugewiesen werden. Zum anderen können die Versicherer die Kunden zwar an den stillen Reserven beteiligen, ihnen aber andererseits die Überschüsse kürzen. Edda Castello, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Hamburg findet hierfür direkte Worte: „Der Versicherte kann überhaupt nicht nachvollziehen, ob die Angaben korrekt sind.” Im Grunde sei dabei nicht zu verstehen, warum der Gesetzgeber für einen zivilrechtlichen Anspruch gesorgt habe, den der Kunde nicht verstehen kann. Oder war wieder einmal alles nur Makulatur. Das DIWVA-Insitut Hamburg bietet über das Internet einen kostenlosen Check mit dem überprüft wird ob die Angaben der Gesellschaften plausibel sind.  Anwalt Bluhm ist da in einem ersten Schritt pragmatischer, wenn er Versicherte auffordert, sich von den Gesellschaften wenigstens die Höhe und den Grund der stillen Reserven erklären zu lassen. Und das LV-CHECK Team meint: Wieder einmal zeigt die Versicherungswirtschaft, wie einfach es ist, mit Vorgaben zu mehr Transparenz umzugehen. Es ist ein Armutszeugnis, wenn Versicherte einfache Rechte einfordern müssen. Dies wirft auch ein bezeichnendes Bild darauf, wie Versicherungen mit ihren Kunden umgehen. Jeder Kunde sollte sich daher vor Augen führen, was er von den sonstigen Versprechungen der Versicherungswirtschaft halten kann.
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