Raus aus unlukrativen Lebens-/Rentenver-sicherungsverträgen

Die einfachste Variante sich von seiner Lebens- oder Rentenversicherung zu trennen ist die Kündigung; dies ist auch gleichzeitig die für die Versicherungsgesellschaft interes-santeste. Die Gesellschaft berechnet den Wert des Vertrages, nimmt überlicherweise noch einen Stornoabschlag vor und kehrt den für den Kunden nicht überprüfbaren Rückkaufswert an diesen aus. Die Akte wird geschlossen, die stillen Reserven und Rückstellungen für diesen Vertrag aufgelöst und die nicht an den Kunden ausgezahlten Gelder als “Stornogewinn” in den Unter-nehmenskreislauf überführt.
Immer wieder gern genommen (oder von schlechten Vermittlern empfohlen) wird die Beitragsfreistellung eines Versicherungs-vertrages, mit der Begründung so könne man den bislang erwirtschafteten Verlust zumindest teilweise ausgleichen. Diese Aussage ist schlichtweg falsch - diese Variante scheidet als die teuerste Variante von vornherein aus - auf das ohnehin niedrige Vertragsguthaben (Rückkaufswert) nimmt die Gesellschaft auch noch einen Stornoabzug vor und stellt den Restbetrag als beitragsfreie Versicherungssumme in Aussicht - dasselbe erreicht man aber auch durch Anlage des Rückkaufswertes auf einem Sparbuch; auch dort ist das Geld im Todesfall sofort verfügbar. Allerdings unterscheidet sich die beitragsfreie Versicherung von dem Sparbuch durch einen gravierenden Punkt: Die Ver-sicherungsgesellschaft belastet den ohnehin schlecht verzinsten Vertrag auch weiterhin mit Verwaltungskosten - er erwirtschaftet für den Kunden also keine Rendite mehr. Nach erfolgter Auszahlung des Vertragsguthabens und Wiederanlage in einer sinnvollen Kapitalanlage kann aber auch aus diesem Geld noch ein sinnvoller Altersvorsorgeanteil werden. Lassen Sie sich von Finanzexperten über diese Möglichkeiten informieren. INFO

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